Am Sonntag, den 26. Jänner 2025, finden die allgemeinen Gemeinderatswahlen des Bundeslandes Niederösterreich statt.
Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der 30. September 2024.
Kundmachung: Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahl 2025
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Wildendürnbach (§ 19 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000) beträgt 19 Personen.
Wahlrecht nur mehr für Hauptwohnsitzer: Erstmals werden bei einer allgemeinen Gemeinderatswahl nur mehr Personen mit einem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet wahlberechtigt sein. Wählen und gewählt werden kann nur, wer am Stichtag einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat!
Der Stichtag ist Montag der 30. September 2024. Nach dem Stichtag richten sich die Voraussetzungen für das Wahlrecht, ausgenommen davon ist das Wahlalter, welches sich am Wahltag orientiert.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist
- jeder österreichische Staatsbürger und jede österreichische Staatsbürgerin
- sowie jeder oder jede Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der oder die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und
- in der Gemeinde den Hauptwohnsitz gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 B-VG hat.
Auslandsösterreicher*innen sowie Auslandsniederösterreicher*innen und Personen mit lediglich einem Nebenwohnsitz in der Gemeinde sind bei der Gemeinderatswahl NICHT wahlberechtigt.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Allgemeinen Gemeinderatswahl 2025: FAQ: Allgemeine Gemeinderatswahlen 2025
Wahl direkt am Gemeindeamt, bei mündlicher Beantragung einer Wahlkarte: Beantragt jemand die Ausstellung einer Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt, kann er bzw. sie direkt am Gemeindeamt wählen und die Wahlkarte unmittelbar nach der Wahl wieder abgeben. Damit hat die Wählerin bzw. der Wähler eine noch größere Sicherheit, dass seine bzw. ihre Briefwahlkarte ankommt.
Zustellung der Wahlkarten nur mehr eingeschrieben: Die Zustellung der Briefwahlkarten muss nicht mehr „nachweislich und eingeschrieben“, sondern nur mehr „eingeschrieben“ erfolgen. Dies bringt eine Erleichterung für die Gemeinden. Ausnahmen gibt es nach wie vor für Kranken- und Kuranstalten. Bei der Gemeinderatswahl besteht die Gelegenheit zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal des Wahlsprengels des ordentlichen Wohnsitzes. Es besteht auch die Möglichkeit, mittels Wahlkarte am Wahltag selbst die Stimme persönlich bei einer anderen Sprengelwahlbehörde oder bei einer besonderen Wahlbehörde derselben Gemeinde abzugeben oder die Stimme im Wege der Briefwahl (Post, Bote, Abgabe bei der Gemeinde) abzugeben. Diese Wahlkarte kann nur bei jener Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, beantragt werden.
Link für die online Beantragung einer Wahlkarte: www.meinewahlkarte.at
Meine Wahlkarte & Meine Wahlinfo zur Gemeinderatswahl 2025
Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen Ende Dezember eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich in der Gemeinde,
- schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder mit dem Formular der Gemeinde Wildendürnbach oder
- elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen.
- Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich. Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.
- Die Zustellung erfolgt ab Jänner mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der "Amtlichen Wahlinformation" dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung.