Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026

Aushängezeitraum: 21.11.2025

Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.

Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at .

Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.

Meldung von Geflügelhaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Beilage 1: Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf herunterladen (0.09 MB)

Beilage 2 (2 Anhänge): Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete mit Anlage.pdf herunterladen (0.13 MB)

zu Beilage 2: Anlage zu AVN 2025/39 Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko.pdf herunterladen (0.21 MB)

Beilage 3: Erlass des Ministeriums zur Kundmachung.pdf herunterladen (0.28 MB)


Das Schreiben vom 05.11.2025 ist aufgehoben und wird durch dieses Schreiben ersetzt.

Beilage 1: Geflügelpest – Pflichten für Tierhalterinnen und Tierhalter (95 KB) - .PDF

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