Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026

Aushängezeitraum: 08.04.2026

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle ersucht um Veranlassung der Verlautbarung der Beilagen durch Anschlag an der Amtstafel.

Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (Beilage 1).

Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at . Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden. Auf der Homepage der AGES befinden sich zusätzliche Informationen in Form von Kurzvideos und Merkblättern zur aviären Influenza. (Vogelgrippe - AGES).

Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Beilage 1: Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen

Beilage 2: Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete